GEWINNSPIEL: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Merlin Entertainments Group Deutschland GmbH, Kehrwieder 5, 20457 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“).
2. Gewinn
Der Veranstalter verlost unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels nach Maßgabe der folgenden Teilnahmebedingungen einmalig 4 Eintrittskarten für eine der folgenden Merlin-Attraktion nach Wahl des Gewinners:
1. LEGOLAND® Deutschland Resort
2. Heide Park Resort
3. Peppa Pig Park Günzburg
4. Madame Tussauds Berlin
5. SEA LIFE Hannover
6. SEA LIFE Konstanz
7. SEA LIFE Munich
8. SEA LIFE Oberhausen
9. SEA LIFE Speyer
10. SEA LIFE Timmendorfer Strand
11. The Dungeons Berlin
12. The Dungeons Hamburg
Die Tickets sind nicht übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Der Besuch der Attraktion erfolgt nach den jeweiligen Nutzungs- und Einlassbedingungen der Merlin-Attraktion:
- https://www.legoland.de/rechtliches/internetbuchungsbedingungen-agb/
- https://www.heide-park.de/informationen-daten/parkordnung/?
- https://www.peppapigpark.de/rechtliches/internetbuchungsbedingungen-agb/
- https://www.madametussauds.com/berlin/agb-und-datenschutz/agb/
- https://www.visitsealife.com/policies/terms-conditions/#sea-life-entry-terms-conditions
- https://www.thedungeons.com/terms-conditions/
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die:
(a) zum Zeitpunkt der Teilnahme ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind, und
(b) in die Mailingliste des Veranstalters eingetragen sind und eine E-Mail mit der Anfrage zur Teilnahme an einer Umfrage vom Veranstalter über einen Besuch einer vom Veranstalter oder einer Gesellschaft der Merlin Gruppe betriebenen Attraktion zwischen dem 1 Januar 2025 und 20 Januar 2026 erhalten haben („Umfrageteilnehmer”). „Merlin-Gruppe” bezeichnet jede Mutter- oder Tochtergesellschaft von Merlin Entertainments Limited, deren Attraktionen hier aufgeführt sind: https://www.merlinentertainments.biz/about-us/our-locations/.
Mitarbeiter des Veranstalters oder eines anderen Unternehmens der Merlin-Gruppe sowie deren Angehörige und Haushaltsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 24 Januar 2026 und endet am 9 Februar 2026. (der „Teilnahmezeitraum“).
5. Teilnahme am Gewinnspiel
Die in der Mailingliste des Veranstalters eingetragenen Personen erhalten um den herum eine E-Mail von merlin@email.merlinentertainments.com mit der Einladung zur Teilnahme an einer Umfrage unter https://legoland.sjc1.qualtrics.com/jfe/form/SV_a2GkQ4vFhFI3NTE?Q_Language=DE („Umfrage“).
Um an der Aktion teilzunehmen, müssen die Umfrageteilnehmer während des Teilnahmezeitraums auf die Umfrage zugreifen und alle in der Umfrage abgefragten Pflichtangaben vollständig ausfüllen und absenden. Nur Umfrageteilnehmer, die die Umfrage vollständig ausgefüllt haben, und diese online (über den oben genannten Link) während des Teilnahmezeitraums beim Veranstalter eingereicht haben, nehmen am Gewinnspiel teil.
Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen und können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
6. Gewinnverlosung
Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Personen ausgelost. Die Wahrscheinlichkeit, den Preis zu gewinnen, hängt von der Anzahl der teilnahmeberechtigten Einsendungen ab, die während des Teilnahmezeitraums eingegangen sind.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Der Veranstalter wird den Gewinner bis zum 13 Februar 2026 per E-Mail unter Verwendung der in der Teilnahme angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren und über den Gewinn benachrichtigen.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Benachrichtigung, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn erneut unter den verbleibenden teilnahmeberechtigten Einsendungen zu verlosen.
Der Preis kann nicht von einem Dritten im Namen eines potenziellen Gewinners beansprucht werden. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Gewinner den Preis nicht annehmen kann.
8. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmeprozess oder den Ablauf der CRM-Umfrage oder des Gewinnspiels manipulieren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder in störender Weise handeln.
9. Vorzeitige Beendigung
Falls die Durchführung des Gewinnspiels aus irgendeinem Grund beeinträchtigt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, Viren, Bugs, Würmer, unbefugte menschliche Eingriffe oder andere technische Probleme, oder falls das Gewinnspiel aus einem anderen wichtigen Grund nicht wie geplant durchgeführt werden kann, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entweder das Gewinnspiel aussetzen, um die Beeinträchtigung zu beheben, und das Gewinnspiel dann fortsetzen, oder das Gewinnspiel beenden und im Falle einer Beendigung den Gewinn nach dem Zufallsprinzip unter den bis zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung eingegangenen teilnahmeberechtigten Einsendungen verlosen.
10. Haftungsfreistellung und Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Umfrage- und Benachrichtigungssystems, die eine Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen.
Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Haftung für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Sponsor auch bei einfacher Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung des Sponsors jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel sowie diese Teilnahmebedingungen und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
12. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung der Teilnahme an der Umfrage und am Gewinnspiel, einschließlich der Auswahl und der Benachrichtigung des Gewinners und der Übergabe des Gewinns.
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die von Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Umfrage zu ihrem Besuch einer von der Merlin-Gruppe betriebenen Attraktion erhoben werden, ausschließlich in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Veranstalters. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.merlinentertainments.biz/footer/privacy-and-cookies/. Diese Datenschutzrichtlinie enthält Informationen darüber, wie Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder aktualisieren können, wie Sie eine Beschwerde über eine mögliche Verletzung Ihre Rechte einreichen können und wie der Veranstalter mit einer solchen Beschwerde umgeht.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Gewinns erforderlich.
Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.